Hundeschulen Schwyz und Hundegesetze
Hier finden Sie die bekanntesten Hundeschulen im Kanton Schwyz
Hundegesetz Kanton Schwyz Eine generelle
Leinenpflicht gilt in öffentlichen Anlagen, auf öffentlichen Wegen und im
Strassenverkehr. Ausgenommen sind Hunde beim Viehtrieb (§ 2 Abs. 1
Hundegesetz/SZ). Läufige Hündinnen sind eingesperrt zu halten (§ 2 Abs. 3
Hundegesetz/SZ). Es ist verboten, Hunde unbeaufsichtigt öffentlich umherlaufen
zu lassen (§ 3 Abs. 1 Hundegesetz/SZ).