Hundeschulen Genf und Hundegesetze
Hier finden Sie die bekanntesten Hundeschulen im Kanton Genf
Hundegesetz Kanton Genf Eine generelle Leinenpflicht gilt im Wald vom 1. April bis zum 15. Juli, sofern der Halter seinen Hund nicht absolut unter Kontrolle hat. Wildernde Hunde können abgeschossen werden, wenn man sie bei der Jagd erwischt und sie nicht eingefangen werden können (Art. 9 Abs. 1 und 3 RFaune/GE). Zudem gilt eine Leinenpflicht an den meisten Orten des öffentlichen Raums, so etwa an befahrenen Strassen, auf öffentlichen Spazierwegen, am Flughafen, auf den Spazierwegen auf der geschützten Seite des Moulin-de-Vert, in Vogelschutzgebieten, und auf Campingplätzen (Art. 14 RChiens/GE).