Hundeschulen Luzern und Hundegesetze
Hier finden Sie die bekanntesten Hundeschulen im Kanton Luzern
Hundegesetz Kanton Luzern In öffentlich zugänglichen Lokalen, wie namentlich in Wirtschaften und Verkaufsläden, in Naturschutzgebieten, in Parkanlagen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf verkehrsreichen Strassen sind Hunde an der Leine zu führen. Läufige und bissige Hunde sowie Hunde mit ansteckenden Krankheiten sind im Freien sowie in Drittpersonen zugänglichen Räumen anzuleinen. (§ 3 Abs. 2 Hundeverordnung/LU). Vom 1. April bis zum 31. Juli gilt im Wald und näher als 50m am Waldrand eine generelle Leinenpflicht (§ 27 Jagdverordnung).