Hundeschulen Schaffhausen und Hundegesetze
Hier finden Sie die bekanntesten Hundeschulen im Kanton Schaffhausen
Hundegesetz Kanton Schaffhausen Eine generelle Leinenpflicht für alle Hunde herrscht auf öffentlichen Kinderspielplätzen, auf Friedhöfen, in öffentlich zugänglichen Gebäuden, an verkehrsreichen Strassen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen und an Haltestellen, in unmittelbarer Nähe von bestossenen Tierweiden und an Orten, die vom Gemeinderat entsprechend signalisiert wurden (Art. 12 Abs. 1 Hundegesetz/SH). Hunde sind im öffentlich zugänglichen Raum anzuleinen, wenn sie läufig oder bissig sind, sie eine ansteckende Krankheit haben oder wenn die zuständige Behörde es anordnet (Art. 12 Abs. 2 Hundegesetz/SH).