Hundeschulen Wallis und Hundegesetzte
Hier finden Sie die bekanntesten Hundeschulen im Kanton Wallis
Hundegesetz Wallis Eine generelle Leinenpflicht gilt innerorts, in der Umgebung von Schulen, auf öffentlichen Spiel- und Sportanlagen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen und Haltestellen, an stark frequentierten öffentlichen Orten, in der unmittelbaren Umgebung von stark befahrenen oder unübersichtlichen Strassen, in der Nähe von Nutztieren sowie an Orten, an denen eine Leinenpflicht signalisiert ist (Art. 30 Abs. 1 AGTSchG/VS).
In gewissen, vom Kanton bestimmten Naturschutzgebieten, gilt
für alle Hunde eine generelle Leinenpflicht (so beispielsweise im Wald von
Aletsch der Gemeinde Riederalp, im Wald und in der Umgebung von Derborence, in
"Bilderne" der Gemeinden Mörel und Filet, in "Sand" der
Gemeinde Oberwald usw.).